Die Bestellung des gewünschten Navigationsgerätes, die der Mieter per Internet bzw. per Telefon tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB.
Der Vertrag kommt zustande mit schriftlicher Bestätigung (per E-Mail) durch den Vermieter.
Sollte der Vermieter das gebuchte Navigationsgerät nicht zur Verfügung stellen können ohne dass der Vermieter dies zu vertreten hat, ist dem Vermieter das Recht vorbehalten, ein gleich- oder höherwertiges Gerät bereitzustellen oder von dem Vertrag zurückzutreten.